wichtige Infos zu den Themen: private Krankenversicherung, Rente, Berufsunfähigkeit, betriebliche Alters- versorgung.
BAV - Betriebsrenten - Unterstützungskasse - Direktzusage - Pesionsfonds - Pensionskasse - Direktversicherung Seit Januar 2002 ist jede Firma verpflichtet, eine Betriebsrente anzubieten. Jeder Arbeitnehmer hat unabhängig von der Höhe seines Gehalts einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines Gehalts (bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) in eine Betriebsrente einzuzahlen. Im Jahr 2002 sind das 2160 Euro. Somit muß der Unternehmer ein Vorsorgesystem einrichten. Bei geschickter Wahl kann das Unternehmen mit einer Betriebsrente kräftig Geld sparen. Wandelt ein Arbeitnehmer Teile seines Gehalts in eine Betriebsrente um, spart das Unternehmen bis 2008 darauf die Sozialabgaben. Zur Auswahl stehen fünf unterschiedliche so genannte Durchführungswege.
Meine betriebliche Altersvorsorge sollte folgende Leistungen beinhalten:
Ich interessiere mich für die Variante
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